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Koordination von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

nur eine lästige Bauherrenpflicht?

Was macht der Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitssschutz (SiGeKo)?

  • Der SiGeKo verhindert, dass sich verschiedene Firmen durch ihre jeweiligen Tätigkeiten auf der Baustelle gegenseitig gefährden
  • In der Planungsphase gewerkeübergreifende Koordination von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, hierdurch werden Risiken in der Bauausführung und bei der späteren Gebäudewartung vermindert
  • In der Bauausführung Überwachung bei der Umsetzung der jeweiligen Schutzmaßnahmen

Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen übernehmen wir die Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach BGR 128

Unsere Leistungsbereiche im Überblick

Baugrund

Grundwasser

Altlasten

Sachverständige

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Ingenieurbüro BGA

Zuckerbergweg 22
38124 Braunschweig

Telefon: 0531 26 41 60
Telefax: 0531 26 41 677
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