Koordination von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

nur eine lästige Bauherrenpflicht?

Was macht der Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitssschutz (SiGeKo)?

  • Der SiGeKo verhindert, dass sich verschiedene Firmen durch ihre jeweiligen Tätigkeiten auf der Baustelle gegenseitig gefährden
  • In der Planungsphase gewerkeübergreifende Koordination von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, hierdurch werden Risiken in der Bauausführung und bei der späteren Gebäudewartung vermindert
  • In der Bauausführung Überwachung bei der Umsetzung der jeweiligen Schutzmaßnahmen

Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen übernehmen wir die Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach BGR 128

Unsere Leistungsbereiche im Überblick

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Ingenieurbüro BGA

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38124 Braunschweig
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